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Wohngenossenschaft WOGENO Luzern
Die WOGENO Luzern vermietet ihren Mitgliedern in Stadt und Agglomeration Luzern
baulich gut erhaltenen und möglichst preiswerten Wohn- und Gewerberaum in unterschiedlichsten Liegenschaften. Als nicht profitorientierte Genossenschaften
bietet sich die WOGENO Luzern für Mieterinnen und Mieter mit gemeinschaftlichem Wohnsinn als attraktive Alternative zum gewinnorientierten Immobilienmarkt an.
Geschichte und Grundgedanken
Die Initiantinnen und Initianten reagierten 1984 mit der Gründung der WOGENO Luzern auf die rücksichtslose Immobilienspekulation der 80er-Jahre. Sie orientierten sich an der WOGENO Zürich, die bereits 1981 entstanden war.
Die Gründungsmitglieder schafften es, mit der WOGENO
Luzern ihre Ideale einer weitgehend selbstverwalteten Wohnform zu realisieren. Diese Form des Wohnens verlangt von den Bewohnerinnen und Bewohnern Engagement und bietet andererseits sehr viele Möglichkeiten, gestaltend auf das eigene Wohnen einzuwirken. Inzwischen sind in weiteren Regionen und Kantonen der Schweiz Wohngenossenschaften mit gleichen Idealen entstanden. Sie haben sich im Dachverband der WOGENO Schweiz zusammengeschlossen.
Zusammenleben in der Hausgemeinschaft
Die WOGENO Luzern bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Liegenschaft die Möglichkeit, sich in einem Verein zu organisieren und ihre Liegenschaft so weit wie möglich selber zu verwalten. Die Mieterinnen und Mieter müssen das nötige Eigenkapital für die Liegenschaft - in der Regel 10 Prozent der Anlagekosten - selber aufbringen, indem sie Anteilscheine in der entsprechenden Höhe zeichnen. WOGENO-Mieten berechnen sich nach den Kosten. Die BewohnerInnen sind dadurch weniger den Marktentwicklungen ausgesetzt.
In selbstverwalteten Liegenschaften sind die Hausvereinsmitglieder gegenüber der WOGENO gemeinsam für die Einhaltung der Verträge, für die Verwaltung und den Unterhalt des Hauses verantwortlich. An
Haussitzungen besprechen sie Budget, anstehenden Unterhalt, die Nutzung der
gemeinschaftlichen Anlagen wie Garten, Dachterrasse, Gemeinschaftsraum oder andere gemeinsame Dinge. Bei der Wahl von neuen MitbewohnerInnen haben sie ein Mitspracherecht.
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